SICHERHEIT – VERTRAUEN

Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmer/innen, die eine in der Verordnung über die Sicherheits-vertrauenspersonen geregelte, mindestens 24-stündige Arbeitsschutz-Ausbildung erhalten müssen.


Deshalb und weil sie mitten im betrieblichen Geschehen stehen, sind sie dafür prädestiniert, Arbeitsschutzprobleme in ihren Wirkungsbereichen zu erkennen und  an deren Lösung mitarbeiten können.


Unsere Sicherheitsvertrauenspersonen – Michaela Schaffer und Yvonne Krüger



Meisterprüfungsordnung


Die Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wurde durch BGBl. Nr. 567/1989 erlassen. Die Meisterprüfung teilt sich in einen fachlich-praktischen Teil, dieser umfasst die Ausführung einer Meisterarbeit in Verbindung mit einer Leistung von Arbeitsproben und einen fachlich theoretischen Teil.


Michaela Schaffer Modul 1

Modul 2

Modul 3