SICHERHEIT – VERTRAUEN
Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmer/innen, die eine in der Verordnung über die Sicherheits-vertrauenspersonen geregelte, mindestens 24-stündige Arbeitsschutz-Ausbildung erhalten müssen.
Deshalb und weil sie mitten im betrieblichen Geschehen stehen, sind sie dafür prädestiniert, Arbeitsschutzprobleme in ihren Wirkungsbereichen zu erkennen und an deren Lösung mitarbeiten können.
Unsere Sicherheitsvertrauenspersonen – Michaela Schaffer und Yvonne Krüger
Meisterprüfungsordnung
Die Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wurde durch BGBl. Nr. 567/1989 erlassen. Die Meisterprüfung teilt sich in einen fachlich-praktischen Teil, dieser umfasst die Ausführung einer Meisterarbeit in Verbindung mit einer Leistung von Arbeitsproben und einen fachlich theoretischen Teil.
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Michaela Schaffer Modul 1
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Modul 2
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Modul 3